Beratungsbefugnis


*Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine ist umfassend im Steuerberatungsgesetz geregelt (StBG).

 

Im Rahmen einer Mitgliedschaft dürfen wir für Arbeitnehmer, Rentner und Unterhaltsempfänger in folgenden Steuersachen Hilfe leisten:

 

Bei der Einkommensteuererklärung, wenn nur

Einkünfte

  • aus nichtselbständiger Arbeit (=Lohnsteuerbescheinigung)
  • aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. Rente)
  • und aus Unterhaltsleistungen

 

vorliegen und / oder

 

Einkünfte

  • aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen)
  • aus Vermietung und Verpachtung und
  • aus privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. aus sogenannten Spekulationsgeschäften)
  • Übungsleiterpauschalen

 

erzielt wurden und die Einnahmen aus diesen drei

Einkunftsarten insgesamt 13.000 Euro bei Alleinstehenden

bzw. 26.000 Euro bei der Zusammenveranlagung von

Ehegatten nicht übersteigen.

In anderen Steuersachen

  • beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
  • bei der Investitionszulage nach §§ 3 und 4 InvZulG
  • beim Kindergeld i.S.d. EStG
  • bei der Wohnungsbauprämie und
  • im Zusammenhang mit der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge ("Riester-Rente").

Kontakt

Susanne Anger

 

Welfenpatz 4

38126 Braunschweig

Tel. 0531 26309737

 

 

Dr.-Heinrich-Jasper-Straße 21

38304 Wolfenbüttel

Tel. 05331 9062011

Öffnungszeiten

Oder nach Vereinbarung